Wohnraum aus Lager? So läuft der Antrag
Du willst aus einem Lager Wohnraum machen? Wir zeigen dir, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie der Antrag gestellt wird und worauf du bei der Umnutzung achten musst. So wird aus leerstehenden Flächen genehmigungsfähiger Wohnraum – Schritt für Schritt erklärt.
Grundlegende Voraussetzungen für die Wohnnutzung
Nicht jeder Lagerraum eignet sich uneingeschränkt für die Umwandlung in Wohnraum. Bevor Sie mit der detaillierten Planung beginnen, müssen grundlegende baurechtliche und funktionale Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit als Wohnung erfüllt sein:
Belichtung und Belüftung (Tageslichtversorgung): Gemäß den Landesbauordnungen (LBOen), insbesondere relevant ist hier § 4 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der entsprechenden Länderparagraphen, müssen Aufenthaltsräume eine ausreichende Belichtung durch Fenster oder andere Belichtungsöffnungen aufweisen. Die Fensterfläche muss in der Regel mindestens ein Achtel der Grundfläche des Raumes betragen, um eine angemessene natürliche Belichtung sicherzustellen. Eine natürliche Belüftung muss ebenfalls gewährleistet sein.
Mindest-Raumhöhe: Die länderspezifischen Bauordnungen legen die Mindesthöhe von Aufenthaltsräumenfest. Diese liegt in den meisten Bundesländern bei mindestens 2,40 Meter. In Dachgeschossen oder Kellerräumen können unter Umständen geringere Höhen zulässig sein, dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.
Wärmeschutz: Die umgewandelten Räume müssen den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)entsprechen. Dies bedeutet, dass Außenbauteile wie Wände, Dachflächen und Fenster die vorgegebenen U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) einhalten müssen, um Energieeffizienz und thermischen Komfort zu gewährleisten. Die Dämmstandards für Wohnraum sind erheblich höher als für reine Lagerflächen.
Schallschutz: Wenn der zukünftige Wohnraum an gewerblich genutzte Bereiche, technische Anlagen oder verkehrsreiche Zonen angrenzt, sind erhöhte Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) zwingend erforderlich, um die Bewohner vor Lärmimmissionen zu schützen.
Erforderliche Stellplätze: Die örtliche Stellplatzsatzung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt definiert die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohneinheit. Diese müssen entweder auf dem eigenen Grundstück bereitgestellt oder durch einen Ablösebetrag an die Kommune kompensiert werden können.
Gebietsverträglichkeit: Die Genehmigungsfähigkeit hängt stark von der städtebaulichen Einordnung des Grundstücks ab. In reinen Wohngebieten ist die Umnutzung tendenziell einfacher zu realisieren. In Gewerbe- oder Mischgebieten kann die Genehmigung aufgrund von Immissionsschutzanforderungen (Lärm, Geruch) oder der Notwendigkeit einer Einfügung in die Eigenart der näheren Umgebung (§ 34 BauGB) komplexer sein.
Eine Bauvoranfrage bietet sich an, um eine verbindliche erste Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit zu erhalten und potenzielle Hürden frühzeitig zu identifizieren.
Spezifische technische und rechtliche Anforderungen
Die Schaffung von Wohnraum bedingt die Einhaltung einer Vielzahl spezifischer technischer und rechtlicher Standards, die über die grundlegenden Voraussetzungen hinausgehen:
Belichtung und Belüftung (Detaillierung): Über die Faustregel von 1/8 der Raumgrundfläche hinaus sind die exakten Anforderungen an die Fenstergrößen und -positionierungen detailliert zu prüfen. Eine ausreichende Querlüftung oder mechanische Lüftungssysteme können in bestimmten Fällen notwendig sein, um die hygienischen Anforderungen und den Feuchteschutz zu gewährleisten.
Wärmeschutz (Konkrete U-Werte):
Außenwände: Der U-Wert sollte in der Regel ≤0,24 W/(m2K) betragen.
Dach/oberste Geschossdecke: Hier sind Werte von ≤0,20 W/(m2K) anzustreben.
Fenster: Die Fenster müssen einen U-Wert von ≤1,3 W/(m2K) (einschließlich Rahmen) aufweisen, oft sind sogar niedrigere Werte (z.B. 3-fach-Verglasung) sinnvoll oder erforderlich.
Ein detaillierter Wärmeschutznachweis gemäß GEG ist zwingend erforderlich und muss von einem Energieberater erstellt werden.
Brandschutz: Die Anforderungen an den Brandschutz steigen mit der Umnutzung zu Wohnraum erheblich. Relevant sind hier die Gebäudeklasse und die Anzahl der Nutzungseinheiten. Ein Brandschutzkonzept muss Rettungswege, Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (z.B. F30, F60, F90), Brandabschnitte und die Installation von Rauchwarnmeldern gemäß DIN 14676 umfassen. Bei mehrgeschossigen Gebäuden oder mehreren Wohneinheiten sind oft zusätzliche Maßnahmen wie rauchdichte Türen oder Sicherheitstreppenräume erforderlich.
Schallschutz (DIN 4109): Neben dem Schutz vor Außenlärm sind auch der Schallschutz zwischen den Nutzungseinheiten (z.B. zu benachbarten Wohnungen oder Gewerbe) sowie der Trittschallschutz relevant. Die Einhaltung der Mindestanforderungen der DIN 4109 ist verpflichtend. Gegebenenfalls sind erhöhte Schallschutzanforderungen zu berücksichtigen, wenn die Umgebung besonders laut ist.
Feuchteschutz und Lüftungskonzept: Insbesondere bei der Umnutzung von Kellerräumen oder vormals unbeheizten Lagerflächen ist ein Feuchteschutzkonzept unerlässlich. Dies umfasst Maßnahmen zur Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit oder seitlich eindringendes Wasser sowie ein Lüftungskonzept gemäß DIN 1946-6, um Schimmelbildung zu verhindern und einen hygienischen Luftaustausch zu gewährleisten.
Tragfähigkeit/Statik: Es ist zu prüfen, ob die vorhandene Tragkonstruktion (Decken, Wände) den Lasten der zukünftigen Wohnnutzung (Möbel, Personen, ggf. neue Einbauten) standhält. Ein Standsicherheitsnachweisdurch einen Statiker kann erforderlich sein.
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Jetzt loslegenDer detaillierte Ablauf der Genehmigungsantragstellung
Die Umnutzung von Lagerraum zu Wohnraum wird in der Regel als vereinfachter Bauantrag behandelt. Der Ablauf gliedert sich in folgende wesentliche Schritte:
Machbarkeitsprüfung / Vorplanung:
Ersteinschätzung durch Architekt/Fachplaner: Bewertung der generellen Umsetzbarkeit des Vorhabens unter Berücksichtigung der baurechtlichen Rahmenbedingungen.
Bestandsaufnahme und Aufmaß: Präzise Vermessung der bestehenden Räumlichkeiten, da oft keine aktuellen Bestandspläne vorliegen.
Erstellung der Antragsunterlagen:
Ein bauvorlageberechtigter Planer (Architekt oder Bauingenieur) erstellt alle erforderlichen Planzeichnungen, Berechnungen und Nachweise in genehmigungsfähiger Qualität.
Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde:
Der vollständige Antrag wird je nach Bundesland digital oder in analoger Form bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die Einreichung muss durch den bauvorlageberechtigten Planer erfolgen.
Prüfung durch die Behörde:
Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Konformität mit allen relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Fachgesetze wie GEG, Brandschutz etc.). Die Bearbeitungsdauer kann zwischen 4 und 12 Wochen variieren, abhängig von der Komplexität des Vorhabens und der Auslastung der Behörde.
Evtl. Nachforderungen oder Auflagen:
Bei Unklarheiten oder fehlenden Unterlagen fordert die Behörde weitere Informationen oder die Nachbesserung von Plänen an. Es können auch Auflagen erteilt werden (z.B. die Einholung eines Lärmgutachtens oder die Erstellung eines detaillierten Brandschutzkonzepts).
Genehmigungsbescheid oder Ablehnung:
Bei positiver Prüfung ergeht der Genehmigungsbescheid, oft verbunden mit Nebenbestimmungen und Auflagen. Im Falle einer Ablehnung erfolgt dies mit einer rechtsverbindlichen Begründung.
Häufige Ablehnungsgründe und präventive Strategien
Viele Anträge werden aufgrund ähnlicher Mängel abgelehnt oder verzögert. Durch vorausschauende Planung können Sie diese Fehler vermeiden:
Mangelnde oder unzureichende Belichtung/Belüftung:
Problem: Fensterflächen sind zu klein, falsch positioniert oder nur einseitig vorhanden, was den Anforderungen an Aufenthaltsräume nicht genügt.
Vermeidung: Vorab genaue Prüfung der Belichtungsverhältnisse; bei Bedarf Planung zusätzlicher Fensteröffnungen oder Lichtschächte.
Unklare Flächenzuordnung und fehlende Abgrenzungen:
Problem: Die Einreichungsunterlagen definieren nicht präzise, welche Flächen als Wohnraum und welche als Nebenräume (z.B. Abstellräume, Flure) genutzt werden sollen, oder es fehlen klare Abgrenzungen zu anderen Nutzungseinheiten.
Vermeidung: Exakte Beschriftung und Bemaßung aller Räume in den Grundrissen nach ihrer geplanten Nutzung (Wohnen, Küche, Bad, Flur etc.); klare Abgrenzung der Nutzungseinheit.
Fehlender oder unzureichender Stellplatznachweis:
Problem: Es werden keine Stellplätze nachgewiesen, oder die Anzahl/Größe entspricht nicht den Vorgaben der örtlichen Satzung.
Vermeidung: Frühzeitige Klärung der Stellplatzanforderungen und Planung der erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück oder Klärung der Möglichkeit eines Ablösebetrages.
Brandschutzkonflikte:
Problem: Fehlende Nachweise für Rettungswege, unzureichende Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen, Nichteinhaltung von Abstandsflächen zu Nachbargebäuden oder fehlende Rauchwarnmelder.
Vermeidung: Erstellung eines detaillierten Brandschutzkonzepts durch einen spezialisierten Fachplaner, der alle relevanten Normen und Vorschriften berücksichtigt.
Widerspruch zur Umgebungsbebauung oder zum Baurecht:
Problem: Das Vorhaben fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein (§ 34 BauGB), oder es widerspricht den Festsetzungen eines Bebauungsplans (z.B. unzulässige Nutzung in einem Gewerbegebiet oder im Außenbereich).
Vermeidung: Eine Bauvoranfrage schafft frühzeitig Rechtssicherheit hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit im Kontext des Bauplanungsrechts.
Expertentipp: Arbeiten Sie von Beginn an mit erfahrenen Fachplanern (Architekten, Bauingenieuren) zusammen. Eine Machbarkeitsprüfung und gegebenenfalls eine Bauvoranfrage sind essenzielle Schritte, um den baurechtlichen Rahmen frühzeitig abzustecken und Risiken zu minimieren.
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Praxisorientierte Tipps aus realisierten Projekten
Die Erfahrung aus zahlreichen Umbauprojekten zeigt, dass kreative Lösungen und fundierte Fachkenntnisse entscheidend sind:
Projekt in Hamburg: Ehemalige Druckerei wird 1-Zimmer-Apartment
Herausforderung: Die ehemalige Druckerei wies erhebliche Wärmebrücken auf, und es bestand das Risiko von Feuchteschäden aufgrund fehlender Innendämmung und unzureichender Belüftung.
Lösung: Um die geringe Raumhöhe nicht weiter zu reduzieren, wurde eine diffusionsoffene Innendämmung mit Kalk-Lehmputzsystemen gewählt, die gleichzeitig den Feuchtehaushalt reguliert. Alle Fenster wurden durch 3-fach-verglaste Fensterelemente ersetzt, und ein Lüftungskonzept mit dezentralen Lüftungsgeräten (mit Wärmerückgewinnung) wurde integriert, um eine konstante Luftqualität zu gewährleisten und Feuchtigkeit abzuführen.
Projekt in Niedersachsen: Barrierefreier Wohnraum im Erdgeschoss-Lager
Schwierigkeit: Die Kommune forderte den Nachweis von Stellplätzen, die auf dem beengten Grundstück nicht realisiert werden konnten.
Lösung: Es wurde ein Ablösebetrag an die Gemeinde entrichtet, was die häufigste Lösung bei fehlenden Stellplätzen ist. Zusätzlich wurde im Rahmen der Genehmigung ein Carsharing-Konzept für die zukünftigen Bewohner integriert, um die Nachhaltigkeit des Vorhabens zu unterstreichen und die Akzeptanz bei der Behörde zu erhöhen.
Projekt in Bayern: Lagerraum mit unzureichender Belichtung wird Wohnung
Herausforderung: Der Lagerraum verfügte lediglich über ein kleines Fenster, was für Wohnzwecke unzureichend war.
Lösung: Um die Belichtung deutlich zu verbessern, wurde ein zusätzlicher, begehbarer Lichtschacht in den Außenbereich integriert, der Tageslicht in den Raum lenkt. Ergänzend dazu wurde eine großformatige Hebe-Schiebe-Tür zur Südseite des Gebäudes eingebaut, die nicht nur zusätzliche Belichtung ermöglichte, sondern auch einen direkten Zugang ins Freie schuf und die Wohnqualität erheblich steigerte.
Die Umwandlung von Lagerflächen in Wohnraum ist ein komplexes, aber oft lohnendes Unterfangen. Eine fundierte Planung, das Verständnis der baurechtlichen Anforderungen und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachplanern sind entscheidend für den Erfolg Ihres Projekts.
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